§57a-Begutachtung "Pickerl" beim CARDOCTOR in Klaus an der Pyhrnbahn im Bezirk Kirchdorf

Die §57a-Begutachtung, landläufig als „Pickerl“ bezeichnet, dient zur Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs.

§57a-Prüfstelle

Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einer zertifizierten Fachwerkstatt durchgeführt werden. Wir besitzen das Know-how um alle dafür notwendigen Kontrollen durchzuführen

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Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum

Der Toleranzzeitraum für die §57a-Begutachtung beträgt sechs Monate, wobei der Überprüfungstermin ein Monat vor Ende der Fälligkeit beginnt und vier Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung) endet.

 

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